Das Passiv sei eine wunderbare Einrichtung, sagte vor Jahren mein Deutschlehrer: "Es erlaubt uns, von Ereignissen zu sprechen, ohne die Namen der handelnden Personen zu nennen. In den Nachrichten zahlt sich das täglich aus." - Auch in so manchem Produkthandbuch erfahren die Anwender nicht, wer denn nun handeln soll und wann. Aber ist daran wirklich nur das Passiv schuld...?
Eigentlich hat es sich ja mittlerweile herumgesprochen: Passiv-Formulierungen eignen sich nicht für Handlungsanleitungen. Der Grund ist einleuchtend: wenn die Anwenderinnen selbst aktiv werden sollen, dann müssen wir es ihnen deutlich und im Aktiv sagen - also zum Beispiel: "Legen Sie eine formatierte Diskette in das Laufwerk ein." Und wir halten uns beim Schreiben von Handbüchern auch alle dran... oder?
Nicht ganz, denn viel zu oft gibt es noch Ausrutscher, wie diesen Satz aus einer Software-Anleitung:
"Wenn die grüne Start-Fläche aktiviert wird, startet die Aufnahme."
Als Anwenderin frage ich mich: Aha, und wann geschieht das, daß die grüne Start-Fläche aktiviert wird? Wodurch wird das ausgelöst, und wie lange muß ich darauf warten? - - - Ach so, ich soll...? Die grüne Start-Fläche ist also ein Button, auf den ich klicken muß? Na, sag das doch gleich!
Hier ist der Fall klar: das Passiv ist wirklich schuld an der Verschleierung. Mit der neuen Information (grüne Start-Fläche = Button zum Anklicken) läßt sich der Satz ins Aktive umbauen, und schon ist alles ganz eindeutig:
"Um die Aufnahme zu starten: Klicken Sie auf die grüne Start-Fläche."
Ich muß also nur noch entscheiden, ob ich die Aufnahme starten will oder nicht. Wenn ja, dann ist das Weitere klar: ich tue, was die Anleitung mir sagt, und alles läuft nach Plan.
Soweit einleuchtend. Doch nicht immer ist das Passiv allein verantwortlich, wenn Produkthandbücher zu Rätselheften werden. Grade bei sehr technischen Produkten schleicht sich gerne auch mal das mysteriöse "Erfolgen" ein - und meistens bringt es seine zahlreichen Verwandten mit, die substantivierten und die versteckten Verben...
Da wäre zum Beispiel dieses Kleinod aus einer anderen Software-Beschreibung:
"Nach dem Booten des Systems und der Initialisierung erfolgt durch Benutzereingabe ein Abgleich mit der vorgegebenen Systemzeit."
Das ist selbst für abgebrühte Rätselfreunde eine echte Herausforderung! Hier springen der Leserin die Fragezeichen gleich bündelweise aus den Augen:
Schade, daß ich diesen Satz nicht auch umformulieren kann, um Klarheit zu schaffen - mir fehlen zu viele Informationen. Ich müßte erst nachfragen, vielleicht die Hotline anrufen, falls es eine gibt. Mit Sicherheit würde ein einziger Satz auch nicht ausreichen, um den Ablauf verständlich zu machen. Handeln kann ich jedenfalls noch nicht. Ich stehe dem System völlig ratlos gegenüber.
Wenn ich als Technische Redakteurin auf dieses Produkt angesetzt worden wäre, würde ich jetzt mit meiner Liste von ungelösten Rätseln zum Auftraggeber laufen und mir die Software dort zeigen lassen.
Jaaa, wenn ich als Technische Redakteurin... dann wäre das auch meine Aufgabe. Dann müßte ich mich während der Recherche um diese offenen Fragen kümmern, mir die fehlenden Informationen beschaffen und sie in das Handbuch hineinbefördern - es wäre meine Aufgabe, mich anzustrengen, denn genau dafür würde ich ja bezahlt.
Als Anwenderin derselben Software dagegen habe ich Geld dafür ausgegeben. Ich darf also erwarten, daß sich jemand anders bereits für mich angestrengt hat, damit ich es nicht mehr tun muß. Für mein Geld darf ich guten Gewissens (und auch mit vollem Recht) eine klare Anleitung verlangen, die mich in die Lage versetzt, alle Funktionen, für die ich bezahlt habe, in vollem Umfang zu nutzen. Sonst ist das laut Produkthaftungsgesetz ein Fehler des Produktes, und ich darf schnurstracks losmarschieren und das mangelhafte Ding zurückgeben.
Soweit die offensichtlichen Tatbestände. Nachdem die Schuld des Passivs und seiner Komplizen also eindeutig erwiesen ist, könnten wir es eigentlich in aller Gelassenheit aburteilen und für immer hinter Schloß und Riegel sperren. Höchstens in der internen Dokumentation, die keine Anwenderin je zu sehen bekommt, wäre es dann noch geduldet. Hinaus in die Öffentlichkeit dürfte es jedenfalls nicht mehr, das steht fest. Geächtet und verbannt würde es ein trauriges Rest-Dasein fristen...
Aber können wir dem armen Ding nicht doch wenigstens einen kleinen Platz zuweisen, wo es keinen Schaden anrichten kann? Nur eine winzigkleine Spielwiese, vielleicht mit ein paar Klettergerüsten?
Doch, selbstverständlich hat auch das täterverschweigende Passiv seinen Platz in der Produktdokumentation - nämlich überall dort, wo es keinen Täter gibt, oder wo es nicht auf das "Wer?" ankommt. Wenn also ein Gerät oder eine Maschine etwas automatisch macht, oder wenn ein Ablauf wirklich nichts anderes tut als abzulaufen - nämlich ganz ohne "Benutzereingabe".
Auch dann ist allerdings zu empfehlen, zur Klarheit ruhig noch das Wörtchen "automatisch" einzuflechten. Zum Beispiel so:
Das Flüssigkeitsgemisch wird automatisch in den Kolben gepumpt, bis der maximale Füllstand erreicht ist.
Daß an dieser Stelle niemand zu handeln braucht, ist sonnenklar: das Pumpen läuft automatisch ab. Und wo es niemanden gibt, der handelt, kann auch ruhig das Passiv stehen, ohne daß dadurch irgendeine Information verloren geht.
© Meg Palffy 10/2001